Impressum

Valentin Fitros

Grüner-Turm-Straße 7
88212 Ravensburg

Telefon: +49 160 4350164
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID: DE450818285

Nicht eingetragen im Handelsregister.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Valentin Fitros

Grüner-Turm-Straße 7
88212 Ravensburg

Telefon: +49 160 4350164
E-Mail: [email protected]

2. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website, unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.

3. Zugriffsdaten (Server-Logfiles)

Beim Besuch unserer Website werden automatisch Daten erfasst, die Ihr Browser übermittelt. Dazu gehören:

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  • Referrer URL

  • Hostname des zugreifenden Rechners

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Diese Daten dienen ausschließlich der technischen Überwachung und Sicherheit. Eine Zusammenführung mit anderen Datenquellen erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

4. Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, werden die von Ihnen gemachten Angaben zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

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6. Dienste von Drittanbietern

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8. Auftragsverarbeitung

Wenn wir externe Dienstleister einsetzen (z. B. Hosting-Anbieter), erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Dauer der Speicherung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

10. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben das Recht:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO)

  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)

  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

11. Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

12. Sicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff zu schützen.

13. Aktualität dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell und gültig. Sie kann bei Änderungen unserer Website oder gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

AGBs

§1 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung

1.1 Gegenstand der Leistung 

Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im Angebot, Vertrag oder in der schriftlichen Beauftragung ausdrücklich benannten bauphysikalischen, energetischen oder akustischen Beratungs-, Berechnungs- und Nachweisleistungen. 

Eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht geschuldet. 

1.2 Keine Objektüberwachung, keine Bauleitung 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst die Leistung des Auftragnehmers keine:

  • Bauleitung 

  • Objektüberwachung 

  • Baukontrolle 

  • Qualitäts- oder Ausführungsüberprüfung auf der Baustelle 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel aus der Bauausführung. 

1.3 Planungsgrundlagen 

Alle Berechnungen, Nachweise und Bewertungen basieren ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben und Planständen. 

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. 

Fehlerhafte oder unvollständige Grundlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 

1.4 Keine Garantie für Genehmigungen oder Fördermittel 

Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, insbesondere:

  • keine Genehmigungsfähigkeit 

  • keine Förderfähigkeit 

  • keine tatsächliche Bewilligung von Fördermitteln

Entscheidungen darüber treffen ausschließlich Behörden, Förderstellen oder Dritte.

1.5 Keine wirtschaftliche Garantie

Es wird keine Garantie für:

  • Baukosten

  • Wirtschaftlichkeit

  • Einsparungsprognosen

  • Amortisationszeiträume

übernommen. Wirtschaftliche Ergebnisse stellen ausschließlich unverbindliche Prognosen dar.

1.6 Normen- und Rechtsstand

Leistungen erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stand der Technik und der jeweils geltenden Normen und Gesetze.

Nachträgliche Änderungen von Normen, Gesetzen oder Förderbedingungen begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

1.7 Keine Gesamtkoordination

Der Auftragnehmer übernimmt keine Koordinations-, Prüf- oder Überwachungspflichten für Fachplanungen Dritter (z. B. Architektur, Statik, TGA), sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

1.8 Beratungscharakter der Leistungen

Sämtliche Leistungen stellen ausschließlich fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar. Die Verantwortung für Planung, Ausführung, Bauprodukte, Kosten und Termine verbleibt beim Auftraggeber.

§2 Haftung

2.1 Grundsatz der Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.

2.2 Haftung bei Kardinalpflichten

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.3 Haftungsbegrenzung auf Versicherungssumme

Die Haftung des Auftragnehmers ist – unabhängig vom Rechtsgrund – der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. 

2.4 Ausschluss von Folgeschäden

Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn

  • Nutzungsausfall

  • Bauzeitverzögerungen

  • Mehrkosten durch Bauverzögerungen

  • ausgebliebene Fördermittel

2.5 Keine Haftung für fremde Leistungen

Für Fehler aus:

  • Architektenleistungen

  • Fachplanungen Dritter (TGA, Statik etc.)

  • Bauausführung

  • Baustoffwahl und Produktentscheidungen

übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

2.6 Keine Haftung bei geänderten Grundlagen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass:

  • Planungsgrundlagen nachträglich geändert wurden

  • Ausführungen von den berechneten Planständen abweichen

  • bauphysikalische Empfehlungen nicht eingehalten wurden

2.7 Keine Haftung für Software, Normen oder behördliche Entscheidungen

Es besteht keine Haftung für:

  • Softwarefehler

  • Rechenprogramme

  • Normenänderungen

  • abweichende Entscheidungen von Behörden oder Förderstellen

2.8 Haftung bei Datenübermittlung & Kommunikation

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch:

  • Übertragungsfehler

  • Datenverlust

  • Missverständnisse bei mündlicher Kommunikation

entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.9 Unberührtheit zwingender Haftungstatbestände

Die Haftung für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • zwingende gesetzliche Haftungstatbestände 

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Bereitstellung der Planungsgrundlagen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Pläne, Bestandsinformationen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Architektur- und Ausführungspläne

  • Bauteilaufbauten

  • TGA-Konzepte

  • bisherige Nachweise

  • technische Daten der eingesetzten Produkte

3.2 Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fehlplanungen, die auf unrichtigen, veralteten oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

3.3 Änderungen während der Projektlaufzeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede planungsrelevante Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Abweichungen, Mehrkosten oder Verzögerungen.

3.4 Folgen verzögerter Mitwirkung

Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Vereinbarte Termine verlängern sich in diesem Fall automatisch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

3.5 Mehrvergütung bei zusätzlichem Aufwand

Mehraufwand, der durch:

  • nachträglich geänderte Planstände

  • verspätet eingereichte Unterlagen

  • fehlerhafte Ausgangsdaten

  • zusätzliche Variantenwünsche

entsteht, ist gesondert zu vergüten.

3.6 Freigaben und Entscheidungsfristen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche:

  • Planfreigaben 

  • Variantenentscheidungen

  • Abstimmungeninnerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen.

3.7 Zugänge & Vor-Ort-Termine

Sofern Vor-Ort-Termine Bestandteil der Beauftragung sind, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Zugänge, Ansprechpartner und Sicherheiten sicher.

Nicht durchführbare Termine aufgrund fehlender Zugänglichkeit gelten als kostenpflichtig ausgefallene Termine.

§4 Honorar, Vergütung und Zusatzleistungen

4.1 Vergütungsgrundlage

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des:

  • schriftlichen Angebots,

  • der individuellen Vereinbarung oder

  • der jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Pauschalhonorare und Schätzpreise

Sofern Pauschalhonorare vereinbart wurden, beziehen sich diese ausschließlich auf den im Angebot eindeutig definierten Leistungsumfang.

Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind nicht Bestandteil der Pauschale.

Kosten- oder Zeitangaben stellen – sofern nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet – unverbindliche Schätzpreise dar.

4.3 Zusatzleistungen

Als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen gelten insbesondere:

  • zusätzliche Berechnungs- oder Variantenstudien

  • nachträgliche Planänderungen

  • zusätzliche Vor-Ort-Termine

  • wiederholte Nachweise aufgrund geänderter Planungen

  • Fördermittelberatung außerhalb des vereinbarten Umfangs

  • Teilnahme an externen Besprechungen

  • kurzfristige Eilaufträge

Diese Leistungen werden nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze oder gemäß gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

4.4 Stundensätze

Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.

Angefangene Stunden können viertelstundengenau abgerechnet werden.

4.5 Fälligkeit der Vergütung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.6 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Bei umfangreichen Projekten können angemessene Vorauszahlungen vereinbart werden.

4.7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,

  • weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen,

  • notwendige Schritte zur Forderungsdurchsetzung einzuleiten.

Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

4.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§5 Software, Rechenmodelle und Normengrundlagen

5.1 Verwendete Rechenverfahren und Software

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Verwendung anerkannter Rechenverfahren sowie marktüblicher, fachlich anerkannter Softwarelösungen.

Ein Anspruch auf die Anwendung bestimmter Softwareprodukte oder spezieller Rechentools besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Normen- und Rechtsstand

Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage:

  • der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Normen,

  • Gesetze, Verordnungen und technischen Regelwerke.

Spätere Änderungen von:

  • Normen,

  • Gesetzen, 

  • Verordnungen oder

  • Förderbedingungen

begründen keine nachträgliche Anpassungspflicht und keine Haftung des Auftragnehmers.

5.3 Modellannahmen und Vereinfachungen

Bauphysikalische und energetische Berechnungen erfordern methodenbedingt Vereinfachungen, Annahmen und idealisierte Randbedingungen.

Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.

5.4 Abweichungen zwischen Berechnung und Realität

Abweichungen zwischen:

  • berechneten Werten und

  • tatsächlich erreichten Mess- oder Verbrauchswerten

stellen keinen Mangel dar und begründen keine Haftungsansprüche, da reale Nutzungsbedingungen, Wetter, Ausführungsgüte und Nutzerverhalten nicht vollständig abbildbar sind.

5.5 Softwarefehler und Systemabweichungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Softwarefehler

  • Rechenabweichungen infolge von Programmupdates

  • Systeminkompatibilitäten

  • Datenverluste durch technische Störungen

sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5.6 Behördliche Abweichentscheidungen

Abweichende Bewertungen oder Entscheidungen von:

  • Behörden,

  • Prüfstellen,

  • Förderinstituten oder

  • Dritten

begründen keine Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer.

5.7 Keine Rückrechnungspflicht bei Regelwerksänderungen

Eine Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung oder Neuberechnung aufgrund späterer:

  • Normenänderungen

  • Gesetzesänderungen

  • Auslegungsänderungen von Förderstellen

besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gesondert beauftragt. 

§6 Fördermittelberatung

6.1 Gegenstand der Fördermittelberatung

Soweit Fördermittelberatung Bestandteil des Auftrags ist, schuldet der Auftragnehmer ausschließlich:

  • die fachliche Einschätzung der grundsätzlichen technischen Förderfähigkeit,

  • die Zuarbeit zu Antragsunterlagen (technische Daten, Nachweise, Berechnungen),

  • die Benennung geeigneter Förderprogramme nach bestem Wissen und auf Basis der vorhandenen Informationen.

Ein bestimmtes Förderprogramm oder eine bestimmte Förderhöhe wird nicht geschuldet.

6.2 Keine Rechts- und Steuerberatung

Die Fördermittelberatung des Auftragnehmers stellt keine Rechts- und keine Steuerberatung dar.

Rechtliche und steuerliche Fragen, insbesondere zu:

  • Förderkombinationen,

  • steuerlichen Auswirkungen,

  • Abschreibungen,

  • Vertragsgestaltungen

sind mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonst hierzu befugten Berater zu klären.

6.3 Kein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für:

  • die Bewilligung von Fördermitteln,

  • die Höhe der Förderung,

  • die Anerkennung förderfähiger Kosten,

  • die Auszahlung der Fördermittel.

Über die Gewährung und Höhe von Fördermitteln entscheiden ausschließlich die zuständigen Förderstellen und Behörden.

6.4 Rechts-, Richtlinien- und Programmstand

Die Fördermittelberatung erfolgt auf Grundlage:

  • der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Richtlinien,

  • veröffentlichten Programmbedingungen,

  • Förderrichtlinien und Merkblätter der Förderstellen.

Nachträgliche Änderungen von:

  • Förderprogrammen,

  • Programmbedingungen,

  • Förderrichtlinien,

  • Zinssätzen oder Zuschusshöhen

begründen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers und keine Haftung für entgangene oder verringerte Fördermittel.

Erforderliche Anpassungen oder Neuberechnungen sind gesondert zu vergüten.

6.5 Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die rechtzeitige Antragstellung,

  • die Einhaltung von Fristen,

  • die Vollständigkeit der Antragsunterlagen,

  • die wirtschaftlichen Entscheidungen zur Durchführung des Vorhabens,

  • die Einhaltung der Förderbedingungen während der Umsetzung (z. B. Kostenobergrenzen, technische Mindeststandards, Vergabevorschriften).

Der Auftragnehmer haftet nicht für abgelehnte Anträge, Fristversäumnisse oder formale Fehler bei der Antragstellung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

6.6 Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Fördermittelberatung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung oder Kürzung der Förderung führen und begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

6.7 Umfang der Programmrecherche

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche auf dem Markt existierenden Förderprogramme vollumfänglich zu recherchieren oder dauerhaft zu überwachen.

Die Beratung erfolgt auf Grundlage der jeweils bekannten und üblicherweise im Rahmen der beauftragten Leistung relevanten Programme.

6.8 Unterstützung bei Antragsunterlagen

Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung bzw. Zuarbeit technischer Inhalte für Förderanträge.

Die inhaltliche und formale Endprüfung, Unterzeichnung und Einreichung der Anträge obliegt ausschließlich dem Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Personen.

 

6.9 Haftungsausschluss für Förderentscheidungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Ablehnung von Förderanträgen,

  • Kürzung der Fördermittel,

  • Rückforderungen von Fördermitteln,

  • Verzögerungen in der Bearbeitung oder Auszahlung,

  • Änderungen der Programmbedingungen durch die Förderstelle.

Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer bei der Zusammenstellung der technischen Unterlagen mitgewirkt hat, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

§7 Termine, Fristen und Verzug

7.1 Unverbindlichkeit von Terminen

Alle vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – als unverbindliche Plantermine.

7.2 Voraussetzung für Termintreue

Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass:

  • alle erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig vorliegen,

  • notwendige Freigaben und Entscheidungen des Auftraggebers fristgerecht erfolgen,

  • keine unvorhersehbaren Umstände eintreten.

Andernfalls verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend.

7.3 Automatische Fristverlängerung bei Verzögerungen

Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, insbesondere durch:

  • verspätete Mitwirkung des Auftraggebers,

  • fehlende oder fehlerhafte Unterlagen,

  • Änderungen des Leistungsumfangs,

  • Verzögerungen durch Dritte (Architekt, Fachplaner, Behörden, Förderstellen),

führen zu einer automatischen Fristverlängerung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

7.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, wie z. B.:

  • Krankheit,

  • technische Ausfälle,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Lieferverzögerungen bei Daten oder Unterlagen,

befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

7.5 Kein Verzug bei Fremdverschulden

Der Auftragnehmer gerät nicht in Verzug, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die:

  • nicht in seinem Einflussbereich liegen oder

  • durch Dritte verursacht wurden.

7.6 Kein Ersatz für Folgeschäden durch Terminverschiebungen

Aus Terminverschiebungen ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, insbesondere nicht für:

  • Bauverzögerungen,

  • Stillstandskosten, 

  • Vertragsstrafen gegenüber Dritten,

  • entgangene Fördermittel,

sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

7.7 Eil- und Sonderaufträge

Kurzfristige Eilaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Für Eilleistungen kann ein angemessener Zuschlag berechnet werden.

§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrecht an den Leistungen

Alle vom Auftragnehmer erstellten:

  • Berechnungen,

  • Nachweise,

  • Berichte,

  • Gutachten,

  • Pläne,

  • Skizzen,

  • Konzepte,

  • Modelle und Auswertungen

unterliegen dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Auftragnehmer.

8.2 Einfaches, projektbezogenes Nutzungsrecht

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das:

  • ausschließlich für das konkret bezeichnete Projekt,

  • für den vereinbarten Zweck

gilt.

8.3 Keine Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe der Leistungen an:

  • Dritte,

  • ausführende Unternehmen,

  • andere Planer,

  • Investoren,

  • Käufer

ist ausschließlich im Rahmen der Projektabwicklung zulässig. 

Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterverwendung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

8.4 Keine Weiterverwendung für andere Projekte

Die Nutzung der Leistungen für:

  • andere Bauvorhaben,

  • Folgeprojekte,

  • typgleiche Gebäude,

  • serienmäßige Umsetzungen

ist unzulässig, sofern hierfür keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

8.5 Bearbeitungsverbot

Die inhaltliche Veränderung, Bearbeitung oder Umstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung zulässig.

Für Folgen eigenmächtiger Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8.6 Nutzung vor vollständiger Zahlung

Vor vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Eine Nutzung vor Zahlung gilt als unberechtigte Nutzung.

8.7 Referenznennungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt:

  • zu Referenzzwecken,

  • in Präsentationen,

  • auf der Website,

  • in Social Media

in anonymisierter Form zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§9 Abnahme, Freigabe und Rügepflicht

9.1 Abnahme der Leistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als fertiggestellt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Unterlagen (z. B. Nachweise, Berichte, Gutachten, Berechnungen) übergeben oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt hat.

9.2 Fiktive Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, zu prüfen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen.

9.3 Schriftform der Mängelrüge 

Mängel sind konkret und schriftlich zu rügen. Allgemeine oder pauschale Beanstandungen („passt so nicht“, „nicht zufriedenstellend“) gelten nicht als wirksame Mängelrüge.

9.4 Teilabnahmen

In sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. einzelner Nachweis, Teilgutachten, bestimmter Planungsstand) können vom Auftragnehmer zur Teilabnahme vorgelegt werden.

Teilabnahmen haben die gleiche Rechtswirkung wie eine Schlussabnahme für den jeweiligen Teil.

9.5 Freigabe von Unterlagen

Freigaben durch den Auftraggeber (z. B. Planfreigaben, Variantenentscheidungen, Bestätigung von Berechnungsständen) gelten als verbindliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Änderungen nach Freigabe sind zusätzliche Leistungen und gesondert zu vergüten.

9.6 Nutzung der Leistung vor Abnahme

Setzt der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers ganz oder teilweise ein (z. B. Einreichung bei Behörden, Förderstellen, Weitergabe an Planer oder Ausführende), gilt dies als Abnahme, spätestens mit Beginn der Nutzung.

9.7 Nachbesserung

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Weitere Ansprüche bestehen nur, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist oder verweigert wird.

9.8 Spätere Einwände

Nach Abnahme oder fiktiver Abnahme können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Offensichtliche Abweichungen, die nicht innerhalb der Prüf- und Rügefrist angezeigt wurden, sind ausgeschlossen.

§10 Haftungsausschluss für Fremdplanungen und Leistungen Dritter

10.1 Abgrenzung der Verantwortungsbereiche

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die vereinbarten bauphysikalischen, energetischen, akustischen und/oder fördertechnischen Leistungen.

Für die Fachplanungen und Leistungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

10.2 Keine Haftung für Planungsleistungen Dritter

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Mängel oder Unvollständigkeiten aus:

  • Architekturleistungen,

  • Tragwerksplanung (Statik),

  • TGA-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro),

  • Brandschutzplanung,

  • Baugrund- und Bodengutachten,

  • Schallschutz- oder Wärmeschutznachweise Dritter,

  • Genehmigungsplanungen.

10.3 Keine Prüf- oder Überwachungspflicht

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Planungsleistungen, Ausführungsunterlagen oder Berechnungen Dritter auf:

  • Richtigkeit,

  • Vollständigkeit oder

  • Normkonformität

zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich beauftragt wurde.

10.4 Keine Haftung für Bauausführung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Bauausführung, insbesondere nicht für:

  • handwerkliche Leistungen,

  • Materialauswahl,

  • Produktverarbeitung,

  • Montagefehler,

  • Toleranzabweichungen auf der Baustelle.

10.5 Abweichungen zwischen Planung und Ausführung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen zwischen:

  • den seiner Leistung zugrunde liegenden Planständen und

  • der tatsächlichen Bauausführung,

sofern diese Abweichungen nicht vom Auftragnehmer selbst veranlasst wurden.

10.6 Keine Haftung für Koordinationsmängel

Eine Haftung für mangelnde Koordination zwischen:

  • Architekten,

  • Fachplanern,

  • ausführenden Unternehmen

ist ausgeschlossen, sofern keine gesonderte Koordinationsleistung ausdrücklich beauftragt wurde.

10.7 Haftungsausschluss bei unterlassener Umsetzung von Empfehlungen

Werden Empfehlungen, Hinweise oder Vorgaben des Auftragnehmers:

  • nicht umgesetzt,

  • nur teilweise umgesetzt oder

  • eigenmächtig verändert,

ist eine Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen.

10.8 Keine Haftung für Produktentscheidungen

Produktentscheidungen (z. B. Materialien, Systeme, Hersteller) obliegen dem Auftraggeber bzw. den ausführenden Unternehmen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Produktauswahl,

  • Lieferengpässe,

  • Preisentwicklungen,

  • technische Produkteigenschaften.

 

§11 Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Datenschutzgrundsatz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

11.2 Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck:

  • der Vertragsanbahnung,

  • der Vertragsdurchführung,

  • der Abrechnung,

  • der Dokumentation der Leistungen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.

11.3 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur:

  • soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Behörden, Förderstellen, Projektbeteiligte),

  • oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

11.4 Speicherung und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies:

  • für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks oder Ablauf der Fristen erfolgt die Löschung.

10.5 Keine Haftung für externe IT-Dienstleister

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch:

  • E-Mail-Übertragungen, 

  • Cloud-Dienste,

  • externe IT-Dienstleister

entstehen, sofern ihn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

10.6 Vertraulichkeitspflicht

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Projekts erhaltenen:

  • technischen,

  • wirtschaftlichen,

  • organisatorischen

Informationen vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

10.7 Ausnahme der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß öffentlich werden,

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

10.8 Referenznutzung bleibt unberührt

Die in §8 geregelte Referenznutzung in anonymisierter Form bleibt von der Vertraulichkeit unberührt, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch des Auftraggebers erfolgt.

§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

12.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

12.3 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

12.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

12.5 Rangfolge bei Widersprüchen

Im Falle von Widersprüchen gelten folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge:

  1. Individuelle schriftliche Vereinbarung

  2. Angebot / Auftragsbestätigung

  3. Diese AGB

§13 Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Kraft und gilt für die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen.

13.2 Ordentliche Kündigung

Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13.3 Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, so ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen,

  • zusätzlich die Vergütung für bereits vorbereitete, aber noch nicht vollständig erbrachte Leistungen zu verlangen,

  • ersparte Aufwendungen angemessen in Abzug zu bringen.

13.4 Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn insbesondere:

  • der Auftraggeber trotz Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug ist,

  • Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt werden,

  • unzutreffende oder wesentliche Informationen verweigert oder zurückgehalten werden,

  • das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.

13.5 Vergütung bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung der:

  • bis dahin erbrachten Leistungen,

  • nachweislich angefallenen Aufwendungen,

  • bereits verbindlich beauftragten Fremdleistungen

in voller Höhe bestehen.

13.6 Herausgabe von Unterlagen

Ansprüche auf Herausgabe von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen bestehen erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.

13.7 Fortgeltung einzelner Regelungen

Die Bestimmungen zu:

  • Haftung,

  • Urheberrecht und Nutzungsrechten,

  • Datenschutz und Vertraulichkeit,

  • Gerichtsstand

gelten auch über das Vertragsende hinaus fort.

Unsere Partner

Impressum

Valentin Fitros

Grüner-Turm-Straße 7
88212 Ravensburg

Telefon: +49 160 4350164
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID: DE450818285

Nicht eingetragen im Handelsregister.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Valentin Fitros

Grüner-Turm-Straße 7
88212 Ravensburg

Telefon: +49 160 4350164
E-Mail: [email protected]

2. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website, unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.

3. Zugriffsdaten (Server-Logfiles)

Beim Besuch unserer Website werden automatisch Daten erfasst, die Ihr Browser übermittelt. Dazu gehören:

  • Browsertyp und -version

  • Verwendetes Betriebssystem

  • Referrer URL

  • Hostname des zugreifenden Rechners

  • Uhrzeit der Serveranfrage

  • IP-Adresse

Diese Daten dienen ausschließlich der technischen Überwachung und Sicherheit. Eine Zusammenführung mit anderen Datenquellen erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

4. Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, werden die von Ihnen gemachten Angaben zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

5. Cookies

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8. Auftragsverarbeitung

Wenn wir externe Dienstleister einsetzen (z. B. Hosting-Anbieter), erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Dauer der Speicherung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

10. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben das Recht:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO)

  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)

  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

11. Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

12. Sicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff zu schützen.

13. Aktualität dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell und gültig. Sie kann bei Änderungen unserer Website oder gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

AGBs

§1 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung

1.1 Gegenstand der Leistung 

Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im Angebot, Vertrag oder in der schriftlichen Beauftragung ausdrücklich benannten bauphysikalischen, energetischen oder akustischen Beratungs-, Berechnungs- und Nachweisleistungen. 

Eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht geschuldet. 

1.2 Keine Objektüberwachung, keine Bauleitung 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst die Leistung des Auftragnehmers keine:

  • Bauleitung 

  • Objektüberwachung 

  • Baukontrolle 

  • Qualitäts- oder Ausführungsüberprüfung auf der Baustelle 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel aus der Bauausführung. 

1.3 Planungsgrundlagen 

Alle Berechnungen, Nachweise und Bewertungen basieren ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben und Planständen. 

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. 

Fehlerhafte oder unvollständige Grundlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 

1.4 Keine Garantie für Genehmigungen oder Fördermittel 

Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, insbesondere:

  • keine Genehmigungsfähigkeit 

  • keine Förderfähigkeit 

  • keine tatsächliche Bewilligung von Fördermitteln

Entscheidungen darüber treffen ausschließlich Behörden, Förderstellen oder Dritte.

1.5 Keine wirtschaftliche Garantie

Es wird keine Garantie für:

  • Baukosten

  • Wirtschaftlichkeit

  • Einsparungsprognosen

  • Amortisationszeiträume

übernommen. Wirtschaftliche Ergebnisse stellen ausschließlich unverbindliche Prognosen dar.

1.6 Normen- und Rechtsstand

Leistungen erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stand der Technik und der jeweils geltenden Normen und Gesetze.

Nachträgliche Änderungen von Normen, Gesetzen oder Förderbedingungen begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

1.7 Keine Gesamtkoordination

Der Auftragnehmer übernimmt keine Koordinations-, Prüf- oder Überwachungspflichten für Fachplanungen Dritter (z. B. Architektur, Statik, TGA), sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

1.8 Beratungscharakter der Leistungen

Sämtliche Leistungen stellen ausschließlich fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar. Die Verantwortung für Planung, Ausführung, Bauprodukte, Kosten und Termine verbleibt beim Auftraggeber.

§2 Haftung

2.1 Grundsatz der Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.

2.2 Haftung bei Kardinalpflichten

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.3 Haftungsbegrenzung auf Versicherungssumme

Die Haftung des Auftragnehmers ist – unabhängig vom Rechtsgrund – der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. 

2.4 Ausschluss von Folgeschäden

Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn

  • Nutzungsausfall

  • Bauzeitverzögerungen

  • Mehrkosten durch Bauverzögerungen

  • ausgebliebene Fördermittel

2.5 Keine Haftung für fremde Leistungen

Für Fehler aus:

  • Architektenleistungen

  • Fachplanungen Dritter (TGA, Statik etc.)

  • Bauausführung

  • Baustoffwahl und Produktentscheidungen

übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

2.6 Keine Haftung bei geänderten Grundlagen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass:

  • Planungsgrundlagen nachträglich geändert wurden

  • Ausführungen von den berechneten Planständen abweichen

  • bauphysikalische Empfehlungen nicht eingehalten wurden

2.7 Keine Haftung für Software, Normen oder behördliche Entscheidungen

Es besteht keine Haftung für:

  • Softwarefehler

  • Rechenprogramme

  • Normenänderungen

  • abweichende Entscheidungen von Behörden oder Förderstellen

2.8 Haftung bei Datenübermittlung & Kommunikation

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch:

  • Übertragungsfehler

  • Datenverlust

  • Missverständnisse bei mündlicher Kommunikation

entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.9 Unberührtheit zwingender Haftungstatbestände

Die Haftung für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • zwingende gesetzliche Haftungstatbestände 

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Bereitstellung der Planungsgrundlagen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Pläne, Bestandsinformationen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Architektur- und Ausführungspläne

  • Bauteilaufbauten

  • TGA-Konzepte

  • bisherige Nachweise

  • technische Daten der eingesetzten Produkte

3.2 Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fehlplanungen, die auf unrichtigen, veralteten oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

3.3 Änderungen während der Projektlaufzeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede planungsrelevante Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Abweichungen, Mehrkosten oder Verzögerungen.

3.4 Folgen verzögerter Mitwirkung

Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Vereinbarte Termine verlängern sich in diesem Fall automatisch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

3.5 Mehrvergütung bei zusätzlichem Aufwand

Mehraufwand, der durch:

  • nachträglich geänderte Planstände

  • verspätet eingereichte Unterlagen

  • fehlerhafte Ausgangsdaten

  • zusätzliche Variantenwünsche

entsteht, ist gesondert zu vergüten.

3.6 Freigaben und Entscheidungsfristen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche:

  • Planfreigaben 

  • Variantenentscheidungen

  • Abstimmungeninnerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen.

3.7 Zugänge & Vor-Ort-Termine

Sofern Vor-Ort-Termine Bestandteil der Beauftragung sind, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Zugänge, Ansprechpartner und Sicherheiten sicher.

Nicht durchführbare Termine aufgrund fehlender Zugänglichkeit gelten als kostenpflichtig ausgefallene Termine.

§4 Honorar, Vergütung und Zusatzleistungen

4.1 Vergütungsgrundlage

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des:

  • schriftlichen Angebots,

  • der individuellen Vereinbarung oder

  • der jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Pauschalhonorare und Schätzpreise

Sofern Pauschalhonorare vereinbart wurden, beziehen sich diese ausschließlich auf den im Angebot eindeutig definierten Leistungsumfang.

Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind nicht Bestandteil der Pauschale.

Kosten- oder Zeitangaben stellen – sofern nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet – unverbindliche Schätzpreise dar.

4.3 Zusatzleistungen

Als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen gelten insbesondere:

  • zusätzliche Berechnungs- oder Variantenstudien

  • nachträgliche Planänderungen

  • zusätzliche Vor-Ort-Termine

  • wiederholte Nachweise aufgrund geänderter Planungen

  • Fördermittelberatung außerhalb des vereinbarten Umfangs

  • Teilnahme an externen Besprechungen

  • kurzfristige Eilaufträge

Diese Leistungen werden nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze oder gemäß gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

4.4 Stundensätze

Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.

Angefangene Stunden können viertelstundengenau abgerechnet werden.

4.5 Fälligkeit der Vergütung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.6 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Bei umfangreichen Projekten können angemessene Vorauszahlungen vereinbart werden.

4.7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,

  • weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen,

  • notwendige Schritte zur Forderungsdurchsetzung einzuleiten.

Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

4.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§5 Software, Rechenmodelle und Normengrundlagen

5.1 Verwendete Rechenverfahren und Software

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Verwendung anerkannter Rechenverfahren sowie marktüblicher, fachlich anerkannter Softwarelösungen.

Ein Anspruch auf die Anwendung bestimmter Softwareprodukte oder spezieller Rechentools besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Normen- und Rechtsstand

Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage:

  • der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Normen,

  • Gesetze, Verordnungen und technischen Regelwerke.

Spätere Änderungen von:

  • Normen,

  • Gesetzen, 

  • Verordnungen oder

  • Förderbedingungen

begründen keine nachträgliche Anpassungspflicht und keine Haftung des Auftragnehmers.

5.3 Modellannahmen und Vereinfachungen

Bauphysikalische und energetische Berechnungen erfordern methodenbedingt Vereinfachungen, Annahmen und idealisierte Randbedingungen.

Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.

5.4 Abweichungen zwischen Berechnung und Realität

Abweichungen zwischen:

  • berechneten Werten und

  • tatsächlich erreichten Mess- oder Verbrauchswerten

stellen keinen Mangel dar und begründen keine Haftungsansprüche, da reale Nutzungsbedingungen, Wetter, Ausführungsgüte und Nutzerverhalten nicht vollständig abbildbar sind.

5.5 Softwarefehler und Systemabweichungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Softwarefehler

  • Rechenabweichungen infolge von Programmupdates

  • Systeminkompatibilitäten

  • Datenverluste durch technische Störungen

sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5.6 Behördliche Abweichentscheidungen

Abweichende Bewertungen oder Entscheidungen von:

  • Behörden,

  • Prüfstellen,

  • Förderinstituten oder

  • Dritten

begründen keine Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer.

5.7 Keine Rückrechnungspflicht bei Regelwerksänderungen

Eine Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung oder Neuberechnung aufgrund späterer:

  • Normenänderungen

  • Gesetzesänderungen

  • Auslegungsänderungen von Förderstellen

besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gesondert beauftragt. 

§6 Fördermittelberatung

6.1 Gegenstand der Fördermittelberatung

Soweit Fördermittelberatung Bestandteil des Auftrags ist, schuldet der Auftragnehmer ausschließlich:

  • die fachliche Einschätzung der grundsätzlichen technischen Förderfähigkeit,

  • die Zuarbeit zu Antragsunterlagen (technische Daten, Nachweise, Berechnungen),

  • die Benennung geeigneter Förderprogramme nach bestem Wissen und auf Basis der vorhandenen Informationen.

Ein bestimmtes Förderprogramm oder eine bestimmte Förderhöhe wird nicht geschuldet.

6.2 Keine Rechts- und Steuerberatung

Die Fördermittelberatung des Auftragnehmers stellt keine Rechts- und keine Steuerberatung dar.

Rechtliche und steuerliche Fragen, insbesondere zu:

  • Förderkombinationen,

  • steuerlichen Auswirkungen,

  • Abschreibungen,

  • Vertragsgestaltungen

sind mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonst hierzu befugten Berater zu klären.

6.3 Kein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für:

  • die Bewilligung von Fördermitteln,

  • die Höhe der Förderung,

  • die Anerkennung förderfähiger Kosten,

  • die Auszahlung der Fördermittel.

Über die Gewährung und Höhe von Fördermitteln entscheiden ausschließlich die zuständigen Förderstellen und Behörden.

6.4 Rechts-, Richtlinien- und Programmstand

Die Fördermittelberatung erfolgt auf Grundlage:

  • der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Richtlinien,

  • veröffentlichten Programmbedingungen,

  • Förderrichtlinien und Merkblätter der Förderstellen.

Nachträgliche Änderungen von:

  • Förderprogrammen,

  • Programmbedingungen,

  • Förderrichtlinien,

  • Zinssätzen oder Zuschusshöhen

begründen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers und keine Haftung für entgangene oder verringerte Fördermittel.

Erforderliche Anpassungen oder Neuberechnungen sind gesondert zu vergüten.

6.5 Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die rechtzeitige Antragstellung,

  • die Einhaltung von Fristen,

  • die Vollständigkeit der Antragsunterlagen,

  • die wirtschaftlichen Entscheidungen zur Durchführung des Vorhabens,

  • die Einhaltung der Förderbedingungen während der Umsetzung (z. B. Kostenobergrenzen, technische Mindeststandards, Vergabevorschriften).

Der Auftragnehmer haftet nicht für abgelehnte Anträge, Fristversäumnisse oder formale Fehler bei der Antragstellung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

6.6 Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Fördermittelberatung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung oder Kürzung der Förderung führen und begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

6.7 Umfang der Programmrecherche

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche auf dem Markt existierenden Förderprogramme vollumfänglich zu recherchieren oder dauerhaft zu überwachen.

Die Beratung erfolgt auf Grundlage der jeweils bekannten und üblicherweise im Rahmen der beauftragten Leistung relevanten Programme.

6.8 Unterstützung bei Antragsunterlagen

Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung bzw. Zuarbeit technischer Inhalte für Förderanträge.

Die inhaltliche und formale Endprüfung, Unterzeichnung und Einreichung der Anträge obliegt ausschließlich dem Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Personen.

 

6.9 Haftungsausschluss für Förderentscheidungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Ablehnung von Förderanträgen,

  • Kürzung der Fördermittel,

  • Rückforderungen von Fördermitteln,

  • Verzögerungen in der Bearbeitung oder Auszahlung,

  • Änderungen der Programmbedingungen durch die Förderstelle.

Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer bei der Zusammenstellung der technischen Unterlagen mitgewirkt hat, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

§7 Termine, Fristen und Verzug

7.1 Unverbindlichkeit von Terminen

Alle vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – als unverbindliche Plantermine.

7.2 Voraussetzung für Termintreue

Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass:

  • alle erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig vorliegen,

  • notwendige Freigaben und Entscheidungen des Auftraggebers fristgerecht erfolgen,

  • keine unvorhersehbaren Umstände eintreten.

Andernfalls verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend.

7.3 Automatische Fristverlängerung bei Verzögerungen

Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, insbesondere durch:

  • verspätete Mitwirkung des Auftraggebers,

  • fehlende oder fehlerhafte Unterlagen,

  • Änderungen des Leistungsumfangs,

  • Verzögerungen durch Dritte (Architekt, Fachplaner, Behörden, Förderstellen),

führen zu einer automatischen Fristverlängerung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

7.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, wie z. B.:

  • Krankheit,

  • technische Ausfälle,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Lieferverzögerungen bei Daten oder Unterlagen,

befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

7.5 Kein Verzug bei Fremdverschulden

Der Auftragnehmer gerät nicht in Verzug, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die:

  • nicht in seinem Einflussbereich liegen oder

  • durch Dritte verursacht wurden.

7.6 Kein Ersatz für Folgeschäden durch Terminverschiebungen

Aus Terminverschiebungen ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, insbesondere nicht für:

  • Bauverzögerungen,

  • Stillstandskosten, 

  • Vertragsstrafen gegenüber Dritten,

  • entgangene Fördermittel,

sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

7.7 Eil- und Sonderaufträge

Kurzfristige Eilaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Für Eilleistungen kann ein angemessener Zuschlag berechnet werden.

§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrecht an den Leistungen

Alle vom Auftragnehmer erstellten:

  • Berechnungen,

  • Nachweise,

  • Berichte,

  • Gutachten,

  • Pläne,

  • Skizzen,

  • Konzepte,

  • Modelle und Auswertungen

unterliegen dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Auftragnehmer.

8.2 Einfaches, projektbezogenes Nutzungsrecht

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das:

  • ausschließlich für das konkret bezeichnete Projekt,

  • für den vereinbarten Zweck

gilt.

8.3 Keine Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe der Leistungen an:

  • Dritte,

  • ausführende Unternehmen,

  • andere Planer,

  • Investoren,

  • Käufer

ist ausschließlich im Rahmen der Projektabwicklung zulässig. 

Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterverwendung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

8.4 Keine Weiterverwendung für andere Projekte

Die Nutzung der Leistungen für:

  • andere Bauvorhaben,

  • Folgeprojekte,

  • typgleiche Gebäude,

  • serienmäßige Umsetzungen

ist unzulässig, sofern hierfür keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

8.5 Bearbeitungsverbot

Die inhaltliche Veränderung, Bearbeitung oder Umstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung zulässig.

Für Folgen eigenmächtiger Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8.6 Nutzung vor vollständiger Zahlung

Vor vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Eine Nutzung vor Zahlung gilt als unberechtigte Nutzung.

8.7 Referenznennungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt:

  • zu Referenzzwecken,

  • in Präsentationen,

  • auf der Website,

  • in Social Media

in anonymisierter Form zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§9 Abnahme, Freigabe und Rügepflicht

9.1 Abnahme der Leistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als fertiggestellt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Unterlagen (z. B. Nachweise, Berichte, Gutachten, Berechnungen) übergeben oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt hat.

9.2 Fiktive Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, zu prüfen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen.

9.3 Schriftform der Mängelrüge 

Mängel sind konkret und schriftlich zu rügen. Allgemeine oder pauschale Beanstandungen („passt so nicht“, „nicht zufriedenstellend“) gelten nicht als wirksame Mängelrüge.

9.4 Teilabnahmen

In sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. einzelner Nachweis, Teilgutachten, bestimmter Planungsstand) können vom Auftragnehmer zur Teilabnahme vorgelegt werden.

Teilabnahmen haben die gleiche Rechtswirkung wie eine Schlussabnahme für den jeweiligen Teil.

9.5 Freigabe von Unterlagen

Freigaben durch den Auftraggeber (z. B. Planfreigaben, Variantenentscheidungen, Bestätigung von Berechnungsständen) gelten als verbindliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Änderungen nach Freigabe sind zusätzliche Leistungen und gesondert zu vergüten.

9.6 Nutzung der Leistung vor Abnahme

Setzt der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers ganz oder teilweise ein (z. B. Einreichung bei Behörden, Förderstellen, Weitergabe an Planer oder Ausführende), gilt dies als Abnahme, spätestens mit Beginn der Nutzung.

9.7 Nachbesserung

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Weitere Ansprüche bestehen nur, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist oder verweigert wird.

9.8 Spätere Einwände

Nach Abnahme oder fiktiver Abnahme können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Offensichtliche Abweichungen, die nicht innerhalb der Prüf- und Rügefrist angezeigt wurden, sind ausgeschlossen.

§10 Haftungsausschluss für Fremdplanungen und Leistungen Dritter

10.1 Abgrenzung der Verantwortungsbereiche

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die vereinbarten bauphysikalischen, energetischen, akustischen und/oder fördertechnischen Leistungen.

Für die Fachplanungen und Leistungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

10.2 Keine Haftung für Planungsleistungen Dritter

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Mängel oder Unvollständigkeiten aus:

  • Architekturleistungen,

  • Tragwerksplanung (Statik),

  • TGA-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro),

  • Brandschutzplanung,

  • Baugrund- und Bodengutachten,

  • Schallschutz- oder Wärmeschutznachweise Dritter,

  • Genehmigungsplanungen.

10.3 Keine Prüf- oder Überwachungspflicht

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Planungsleistungen, Ausführungsunterlagen oder Berechnungen Dritter auf:

  • Richtigkeit,

  • Vollständigkeit oder

  • Normkonformität

zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich beauftragt wurde.

10.4 Keine Haftung für Bauausführung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Bauausführung, insbesondere nicht für:

  • handwerkliche Leistungen,

  • Materialauswahl,

  • Produktverarbeitung,

  • Montagefehler,

  • Toleranzabweichungen auf der Baustelle.

10.5 Abweichungen zwischen Planung und Ausführung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen zwischen:

  • den seiner Leistung zugrunde liegenden Planständen und

  • der tatsächlichen Bauausführung,

sofern diese Abweichungen nicht vom Auftragnehmer selbst veranlasst wurden.

10.6 Keine Haftung für Koordinationsmängel

Eine Haftung für mangelnde Koordination zwischen:

  • Architekten,

  • Fachplanern,

  • ausführenden Unternehmen

ist ausgeschlossen, sofern keine gesonderte Koordinationsleistung ausdrücklich beauftragt wurde.

10.7 Haftungsausschluss bei unterlassener Umsetzung von Empfehlungen

Werden Empfehlungen, Hinweise oder Vorgaben des Auftragnehmers:

  • nicht umgesetzt,

  • nur teilweise umgesetzt oder

  • eigenmächtig verändert,

ist eine Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen.

10.8 Keine Haftung für Produktentscheidungen

Produktentscheidungen (z. B. Materialien, Systeme, Hersteller) obliegen dem Auftraggeber bzw. den ausführenden Unternehmen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Produktauswahl,

  • Lieferengpässe,

  • Preisentwicklungen,

  • technische Produkteigenschaften.

 

§11 Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Datenschutzgrundsatz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

11.2 Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck:

  • der Vertragsanbahnung,

  • der Vertragsdurchführung,

  • der Abrechnung,

  • der Dokumentation der Leistungen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.

11.3 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur:

  • soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Behörden, Förderstellen, Projektbeteiligte),

  • oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

11.4 Speicherung und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies:

  • für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks oder Ablauf der Fristen erfolgt die Löschung.

11.5 Keine Haftung für externe IT-Dienstleister

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch:

  • E-Mail-Übertragungen, 

  • Cloud-Dienste,

  • externe IT-Dienstleister

entstehen, sofern ihn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

11.6 Vertraulichkeitspflicht

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Projekts erhaltenen:

  • technischen,

  • wirtschaftlichen,

  • organisatorischen

Informationen vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

11.7 Ausnahme der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß öffentlich werden,

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

11.8 Referenznutzung bleibt unberührt

Die in §8 geregelte Referenznutzung in anonymisierter Form bleibt von der Vertraulichkeit unberührt, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch des Auftraggebers erfolgt.

§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

12.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

12.3 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

12.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

12.5 Rangfolge bei Widersprüchen

Im Falle von Widersprüchen gelten folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge:

  1. Individuelle schriftliche Vereinbarung

  2. Angebot / Auftragsbestätigung

  3. Diese AGB

§13 Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Kraft und gilt für die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen.

13.2 Ordentliche Kündigung

Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13.3 Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, so ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen,

  • zusätzlich die Vergütung für bereits vorbereitete, aber noch nicht vollständig erbrachte Leistungen zu verlangen,

  • ersparte Aufwendungen angemessen in Abzug zu bringen.

13.4 Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn insbesondere:

  • der Auftraggeber trotz Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug ist,

  • Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt werden,

  • unzutreffende oder wesentliche Informationen verweigert oder zurückgehalten werden,

  • das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.

13.5 Vergütung bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung der:

  • bis dahin erbrachten Leistungen,

  • nachweislich angefallenen Aufwendungen,

  • bereits verbindlich beauftragten Fremdleistungen

in voller Höhe bestehen.

13.6 Herausgabe von Unterlagen

Ansprüche auf Herausgabe von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen bestehen erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.

13.7 Fortgeltung einzelner Regelungen

Die Bestimmungen zu:

  • Haftung,

  • Urheberrecht und Nutzungsrechten,

  • Datenschutz und Vertraulichkeit,

  • Gerichtsstand

gelten auch über das Vertragsende hinaus fort.